1. Hallberger Wiesn-Cup: Zwei Startplätze für das Golfturnier zu gewinnen

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Zum ersten Mal findet der Hallberger Wiesn-Cup statt und erweitert damit das Programm der Hallberger Wiesn um eine sportliche Aktivität, bei der Golfer auf ihre Kosten kommen. Das 9-Loch-Turnier nach Stableford (vorgabewirksam) wird im OPEN.9 Golf Eichenried in Moosinning ausgetragen.

Wie funktioniert das Gewinnspiel?

Vom 15. bis zum 23. April 2019 verlost die Seite Hallberger Kultursommer auf Facebook zwei Startplätze für den 1. Hallberger Wiesn-Cup im Gesamtwert von bis zu 98 Euro, der im Zuge der 30. Hallberger Wiesn am 26. April 2019 von ca. 13:30 bis 19:00 Uhr stattfindet.

Was muss ich machen?

Wenn Du die Facebook-Seite des Hallberger Kultursommers geliked und das 18. Lebensjahr erreicht hast, dann kannst Du auch schon loslegen. Schreibe in einem Kommentar unter den Gewinnspielbeitrag „Zwei Startplätze für das Golfturnier zu gewinnen“ welches Handicap Du hast. Zum Ende des Gewinnspiels am 23.04.2019 um 12:00 Uhr werden zwei Gewinner per Zufallsverfahren ausgelost und bis 13:00 Uhr direkt benachrichtigt.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme auf Facebook!

Bildmaterial © Pexels

 

Teilnahmebedingungen:

Die offizielle Facebook-Seite Hallberger Kultursommer ist der Veranstalter des Gewinnspiels (Aktion: „Zwei Startplätze für das Golfturnier zu gewinnen“) auf Facebook. Ab dem am 15.04.2019 um 06:00 Uhr beginnenden Gewinnspiel können alle Fans der Fanseite ab 18 Jahren mit Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, die ein Handicap und eine Mitgliedschaft in einem Golfclub besitzen. Sollten Teilnehmer zu der Veranstaltung bereits registriert sein, erfolgt bei Gewinn eine Rückerstattung der Anmeldegebühr in Höhe des Gewinns.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Gewinnspiel steht nicht im Zusammenhang mit Facebook.

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im folgenden Text die männliche Form „der Gewinner“ oder „der Teilnehmer“ gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Ablauf und Gewinnermittlung

Zwischen dem 15.04.2019 um 06:00 Uhr und 23.04.2019 bis 12:00 Uhr können Facebook-User unter dem vom Hallberger Kultursommer veröffentlichten Gewinnspielbeitrag „Zwei Startplätze für das Golfturnier zu gewinnen“ an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie einen Kommentar unter dem Beitrag schreiben, welches Handicap sie besitzen. Es gilt: Je Teilnehmer ein Kommentar.

Das im Kommentar angegebene Handicap muss der Wahrheit entsprechen. Sollte der ausgeloste Gewinner nicht sein korrektes Handicap angegeben haben und/oder keinem Golfclub angehören, wird er von dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Gewinn kann dann auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Per Zufallsverfahren werden zwei Kommentare unter dem veröffentlichten Gewinnspielbeitrag ausgewählt und die Gewinner informiert. Es sind nur Kommentare zugelassen, die nicht gegen gute Sitten und geltendes Recht verstoßen. Bei Verstößen können Kommentare von der Fanseite gelöscht werden und/oder von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer dürfen nur einmal kommentieren. Mehrfach-Kommentare von einem Teilnehmer sind nicht zulässig. Zusätzliche Kommentare werden nicht gewertet. Der Kommentar muss eindeutig sein.

Teilnahmevoraussetzung ist zudem, dass die Facebook-Seite vom Hallberger Kultursommer von den Teilnehmern geliked wurde.

Unter allen Teilnehmern, die unter Beachtung der Regeln mitgemacht haben, entscheidet das Los.

Trotz größter Sorgfalt können aufgrund von technischen Fehlern, Zugriffsbeschränkungen oder nicht vorhersehbaren Dingen ggf. nicht alle Kommentare berücksichtigt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf erneute Auslosung.

Mitarbeiter der Gemeinde Hallbergmoos und der SCRIVO Public Relations sowie deren Angehörige sind von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

Benachrichtigung des Gewinners

Sobald die Gewinner ermittelt wurden, werden diese mit ihrem User-Namen als Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag bekannt gegeben und, wenn aufgrund der Facebook-Privatsphäre-Einstellungen möglich, markiert. Für die Übergabe des jeweiligen Gewinns werden die Gewinner aufgefordert ihren korrekten Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse per Facebook-Privatnachricht an die Hallberger Kultursommer-Fanseite zu übermitteln. Anschließend wird die Gemeinde Hallbergmoos über den Gewinner informiert und sendet ihm die Anmeldeunterlagen zum Unterschreiben per E-Mail zu. Mit der geleisteten Unterschrift meldet sich der Gewinner kostenlos zum Wiesn-Cup an.

Gewinn

Zu gewinnen gibt es insgesamt zwei Startplätze für den 1. Hallberger Wiesn-Cup im Gesamtwert von bis zu 98 Euro, der im Zuge der 30. Hallberger Wiesn am 26. April 2019 von ca. 13:30 bis 19:00 Uhr stattfindet.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand des Gewinns anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter des Gewinnspiels nicht. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner selbst verantwortlich.

Melden sich die Gewinner nach einmaliger Aufforderung innerhalb einer Frist von 24 Stunden nicht, kann der Gewinn auf andere Teilnehmer übertragen werden.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, den 1. Hallberger Wiesn-Cup ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzusagen oder früher zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des 1. Hallberger Wiesn-Cups stören, verhindern oder das Leben der Teilnehmer gefährden würden. Die Gewinner erhalten keinen Anspruch auf Umtausch, Barauszahlung oder Ersatz des Gewinns.

Beendigung des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel endet am 23.04.2019 um 12:00 Uhr mit der Auslosung der Gewinner. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt am 23.04.2019 bis 13:00 Uhr.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen auch früher zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Angaben zu personenbezogenen Daten und deren Nutzung

Eine Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist grundsätzlich auch ohne Angabe zu persönlichen Daten, die über den User-Namen hinausgehen, möglich. Lediglich im Falle eines Gewinns ist es zum Zwecke der Gewinnübergabe notwendig, dass die Gewinner gegenüber dem Gewinnspielveranstalter weitere Angaben zur Person machen. Benötigt werden hierfür der Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse sowie eine gültige Wohnanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und welchem Golfclub sie angehören und welches Handicap sie besitzen.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Gewinner ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen SCRIVO Public Relations (haftungsbeschränkt) dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen muss.

Die Nutzung der Daten durch den Veranstalter oder das von ihm mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen dient ausschließlich zum Zwecke der Gewinnübergabe bzw. Terminabstimmung und zur Durchführung des Hallberger Wiesn-Cups. Eine darüberhinausgehende Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nicht.

Die Gewinner können für die Datenübermittlung eine Facebook-Privatnachricht an den Veranstalter senden oder diesen unter der E-Mail-Adresse office@scrivo-pr.de kontaktieren. Mit ihren Nachrichten erklären sich die Gewinner einverstanden, dass der Veranstalter oder das von ihm mit der Gewinnspieldurchführung beauftragte Unternehmen SCRIVO Public Relations die angegebenen Daten zum Zwecke der Gewinnübergabe speichern und nutzen darf.

Die Gewinner können ihre Einwilligungen zur Datenspeicherung jederzeit nach Durchführung des Gewinnspiels und des Hallberger Wiesn-Cups widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich per Facebook-Privatnachricht an den Veranstalter zu senden oder per Mail an office@scrivo-pr.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der Gewinner umgehend gelöscht.

Die Speicherung der Daten ist temporär. Sämtliche Daten der Gewinner werden auch ohne Widerruf spätestens ein Jahr nach Durchführung des Gewinnspiels vollständig gelöscht soweit dies im Rahmen der Möglichkeiten von SCRIVO Public Relations liegt.

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