Betriebe müssen geschlossen bleiben, Fabriken können nicht mehr produzieren, Lieferketten sind unterbrochen: Das Coronavirus wirkt sich massiv auf die Wirtschaft aus. Vor allem sind Selbstständige und Kleinunternehmen von Umsatzeinbußen oder sogar Auftragsverlusten betroffen. Deutschland droht eine Rezession. Um dem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung umfassende Hilfepakete beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen haben wir im Folgenden zusammengefasst. In diesem Teil: Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der LfA Förderbank Bayern – Kredite mit tilgungsfreien Zeiten sowie Bürgschaften.
KfW – Kredite und Haftungsfreistellung
Basis für das Bundesprogramm ist hier das KfW-Sonderprogramm 2020, welches über die bisherigen Programme KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit-universell umgesetzt wird. Diese Programme wurden entsprechend abgeändert und ergänzt. Diese Kreditprogramme stehen ab sofort kleinen, mittelständischen und Großunternehmen sowie Freiberuflern zur Verfügung. Hier geht es darum, die Unternehmen mit Liquidität zu versorgen, die aufgrund der Corona-Krise nun finanzielle Schwierigkeiten haben. Dies gilt für Unternehmen sowie Freiberufler, die bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
Was wird finanziert: Investitionen und Betriebsmittel
Wichtig: Es gilt immer das Hausbankprinzip, d.h. Anträge müssen über die eigene Hausbank gestellt werden – nicht bei der KfW-Bank! Lassen Sie sich bei Ihrer Hausbank dazu beraten und unterstützen. Unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html finden Sie zu Ihrer Information alle Programme, die hierfür in Anspruch genommen werden können sowie die zugehörigen Merkblätter und Antragsformulare.
Ein großes Plus ist hier die Möglichkeit der Haftungsfreistellung in Höhe von 90 Prozent (Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen) bzw. 80 Prozent (Großunternehmen), d.h. die KfW übernimmt hier in diesen Höhen einen möglichen Kreditausfall. Damit wird es den Banken und Sparkassen erleichtert, Kredite zu vergeben, falls bankübliche Sicherheiten bei den Antragstellern fehlen oder nicht ausreichend vorhanden sind.
Um den Ablauf zu beschleunigen verzichtet die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Millionen Euro pro Unternehmen auf eine eigene Risikoprüfung.
LfA Förderbank Bayern – Kredite und Haftungsfreistellung
Auch die LfA Förderbank Bayern hat für bayerische Freiberufler sowie Unternehmer insbesondere über ihr Programm Universalkredit die Möglichkeit u.a. Betriebsmittel zu finanzieren. Der Freistaat Bayern stellt mit einer Erhöhung der Rückbürgschaften sicher, dass die LfA zusätzliche Risiken hier übernehmen kann.
Wichtig: Auch hier gilt das Hausbankprinzip, d.h. Anträge müssen über die eigene Hausbank gestellt werden – nicht bei der LfA! Lassen Sie sich bei Ihrer Hausbank dazu beraten und unterstützen.
Haftungsfreistellungen in Falle des Fehlens oder Mangels an banküblichen Sicherheiten werden beim Universalkredit von 60 Prozent auf 80 Prozent angehoben. Wichtig: Haftungsfreistellungen beim Universalkredit für größere Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Konzernumsatz werden ermöglicht. Bisher konnten nur kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler eine Haftungsfreistellung bekommen. Dies gilt auch nun für haftungsfreizustellende Darlehensbeträge bis zu 4 Millionen Euro (bisher bis zu 2 Millionen Euro).
Der Akutkredit steht für Umschuldungen bei Unternehmen in Schwierigkeiten zur Verfügung. Hier wird nun krisenbedingt auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts verzichtet, unabhängig von der Höhe des beantragten Akutkredits. Die Hausbank muss allerdings bestätigen, dass die akuten Liquiditätsprobleme infolge der Corona-Auswirkungen vorliegen, damit ein akzeptierbarer Konsolidierungsanlass gegeben ist. Zudem muss Sie die eingesetzten oder geplanten Konsolidierungsmaßnahmen des Unternehmens mittragen.
LfA-Bürgschaften
Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie Konsolidierungsdarlehen wird auf 80 Prozent angehoben. Es genügt nun als Voraussetzung für eine Betriebsmittelbürgschaft, dass ein mittelständisches Unternehmen aktuelle Liquiditätsprobleme hat.
Das bisher vereinfachte Verfahren für alle Haftungsfreistellungen sowie neu für Bürgschaften wurde ausgeweitet. Bis auf Weiteres wird der Schwellenwert, bis zu dem ein vereinfachtes Verfahren der Risikoprüfung angewendet wird, von derzeit 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Auch müssen nun weniger Unterlagen eingereicht werden. Damit wird das Verfahren beschleunigt. Unter https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php kommen Sie zu den einzelnen Programmen.
Bürgschaftsbank Bayern (BBB):
Bei fehlenden oder nicht ausreichenden banküblichen Sicherheiten kann die BBB Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern, die den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau zuzuordnen sind, übernehmen. Dies geschieht auf Antrag, in der Regel über die Hausbank. Die Bürgschaftsobergrenze wurde verdoppelt und beträgt nun 2,5 Millionen Euro. Ebenso wurde die maximale Bürgschaftsquote für Betriebsmittelfinanzierungen auf 80 Prozent angehoben.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter https://www.bb-bayern.de/corona-krise/.
(Stand 27.04.2020)
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