Vom 13. bis zum 20. Juli 2019 erwartet Euch das Hallberger Open Air Kino mit einer spannenden Filmauswahl für Groß und Klein. Unter freiem Himmel und mit leckerem Popcorn könnt Ihr Filme wie Avengers 4, Aladdin, MAMMA MIA 2 Sing-Along-Version oder Green Book genießen. Wir verlosen für jeden der acht Filme jeweils 1 x 2 „Lounge“-Karten im Gesamtwert von über 120 Euro.
Kino-Programm:
Sa 13.07. 21:30: Sauerkrautkoma
So 14.07. 21:30: MAMMA MIA 2 Sing-Along-Version
Mo 15.07. 21:30: Green Book
Di 16.07. 21:30: Der Junge muss an die frische Luft
Mi 17.07. 21:30: Dumbo
Do 18.07. 21:30: OV: Bohemian Rhapsody
Fr 19.07. 21:30: Avengers 4
Sa 20.07. 21:30: Aladdin
Wie funktioniert das Gewinnspiel?
Vom 27. Juni bis zum 11. Juli 2019 verlost der Hallberger Kultursommer auf Facebook für jeden Kino-Tag jeweils 1 x 2 „Lounge“-Karten für das Open Air Kino vom 13. bis 20. Juli 2019 um jeweils 21:30 Uhr am Weiher am Sport- und Freizeitpark, Am Söldnermoos 61 in Hallbergmoos.
Was muss ich machen?
Wenn Du die Facebook-Seite des Hallberger Kultursommers geliked und das 18. Lebensjahr erreicht hast, dann kannst Du auch schon loslegen. Schreibe einen Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag, welchen Film Du Dir ansehen möchtest. Zum Ende des Gewinnspiels am 11.07.2019 um 12:00 Uhr werden die acht Gewinner – für jeden Film ein Gewinner – per Zufallsverfahren ausgelost und bis 15:00 Uhr direkt benachrichtigt.
Wir freuen uns auf Deine Teilnahme auf Facebook!
Bildmaterial © Gemeinde Hallbergmoos
Teilnahmebedingungen:
Der Hallberger Kultursommer ist der Veranstalter des Gewinnspiels (Aktion: „Hallberger Open Air Kino“) auf seiner offizielle Facebook-Seite. Ab dem am 27.06.2019 um 13:30 Uhr beginnenden Gewinnspiel können alle Fans der Fanseite ab 18 Jahren mit Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im folgenden Text die männliche Form „der Gewinner“ oder „der Teilnehmer“ gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Ablauf und Gewinnermittlung
Zwischen dem 27.06.2019 um 13:30 Uhr und 11.07.2019 bis 12:00 Uhr können Facebook-User unter dem vom Hallberger Kultursommer veröffentlichten Gewinnspielbeitrag „Hallberger Open Air Kino“ an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie einen Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag posten, welchen Film sie sehen möchten.
Per Zufallsverfahren werden acht Kommentare mit unterschiedlichen Film-Angaben unter dem veröffentlichten Gewinnspielbeitrag ausgewählt – für jeden Film gibt es einen Gewinner – und die Gewinner informiert. Es sind nur Kommentare zugelassen, die nicht gegen gute Sitten und geltendes Recht verstoßen. Bei Verstößen können Kommentare von der Fanseite gelöscht werden und/oder von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer dürfen nur einmal kommentieren. Mehrfach-Kommentare von einem Teilnehmer sind nicht zulässig. Zusätzliche Kommentare werden nicht gewertet. Der Kommentar muss eindeutig sein.
Teilnahmevoraussetzung ist zudem, dass die Facebook-Seite des Hallberger Kultursommers von den Teilnehmern geliked wurde.
Unter allen Teilnehmern, die unter Beachtung der Regeln mitgemacht haben, entscheidet das Los.
Trotz größter Sorgfalt können aufgrund von technischen Fehlern, Zugriffsbeschränkungen oder nicht vorhersehbaren Dingen ggf. nicht alle Kommentare berücksichtigt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf erneute Auslosung.
Mitarbeiter der Gemeinde Hallbergmoos und der SCRIVO Public Relations sowie deren Angehörige sind von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
Benachrichtigung des Gewinners
Sobald die Gewinner ermittelt wurden, werden diese mit ihrem User-Namen als Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag bekannt gegeben und, wenn aufgrund der Facebook-Privatsphäre-Einstellungen möglich, markiert. Für die Übergabe des jeweiligen Gewinns werden die Gewinner aufgefordert ihren korrekten Vor- und Nachnamen per Facebook-Privatnachricht an die Hallberger Kultursommer-Fanseite zu übermitteln. Anschließend hält der Veranstalter den Gewinn zur Abholung an der Abendkasse gegen das Bestätigen der Identität mit gültigem Lichtbildausweis der Gewinner bereit.
Gewinn
Zu gewinnen gibt es für jeden der acht Kino-Tag jeweils 1 x 2 „Lounge“-Karten für das Open Air Kino vom 13. bis 20. Juli 2019 um jeweils 21:30 Uhr am Weiher am Sport- und Freizeitpark, Am Söldnermoos 61 in Hallbergmoos.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand des Gewinns anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter des Gewinnspiels nicht. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner selbst verantwortlich.
Melden sich die Gewinner nach einmaliger Aufforderung innerhalb einer Frist von 24 Stunden nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Open Air Kino ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzusagen oder früher zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf stören oder verhindern würden. Die Gewinner erhalten keinen Anspruch auf Umtausch, Barauszahlung oder Ersatz des Gewinns.
Beendigung des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel endet am 11.07.2019 um 12:00 Uhr mit der Auslosung der acht Gewinner. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt am 11.07.2019 bis 15:00 Uhr.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen auch früher zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Angaben zu personenbezogenen Daten und deren Nutzung
Eine Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist grundsätzlich auch ohne Angabe zu persönlichen Daten, die über den User-Namen hinausgehen, möglich. Lediglich im Falle eines Gewinns ist es zum Zwecke der Gewinnübergabe notwendig, dass die Gewinner gegenüber dem Gewinnspielveranstalter weitere Angaben zur Person machen. Benötigt werden hierfür die Vornamen, Nachnamen sowie gültige Wohnanschriften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Gewinner ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen SCRIVO Public Relations (haftungsbeschränkt) sowie der Konzertveranstalter erstKlassik (haftungsbeschränkt) dar, welche die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen müssen.
Die Nutzung der Daten durch den Veranstalter oder die von ihm mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragten Unternehmen dient ausschließlich zum Zwecke der Gewinnübergabe bzw. Terminabstimmung. Eine darüberhinausgehende Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nicht.
Die Gewinner können für die Datenübermittlung eine Facebook-Privatnachricht an den Veranstalter senden oder diesen unter der E-Mail-Adresse office@scrivo-pr.de kontaktieren. Mit ihrer Nachricht erklären sich die einverstanden, dass der Veranstalter oder die von ihm mit der Gewinnspieldurchführung beauftragten Unternehmen SCRIVO Public Relations und erstKlassik die angegebenen Daten zum Zwecke der Gewinnübergabe speichern und nutzen dürfen.
Die Gewinner können ihre Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit nach Durchführung des Gewinnspiels und nach Durchführung des Konzertes widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich per Facebook-Privatnachricht an den Veranstalter zu senden oder per Mail an office@scrivo-pr.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der Gewinner umgehend gelöscht.
Die Speicherung der Daten ist temporär. Sämtliche Daten der Gewinner werden auch ohne Widerruf spätestens ein Jahr nach Durchführung des Gewinnspiels vollständig gelöscht soweit dies im Rahmen der Möglichkeiten von SCRIVO Public Relations liegt.