Top oder Flop: Unternehmen richtig bewerten

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Eine stolze Zahl: 102 Unternehmen im Munich Airport Businessparks (MABP) in Hallbergmoos sind auf Kununu vertreten. Kununu ist eine Arbeitgeberbewertungsplattform, auf der Mitarbeiter ihr Unternehmen anonymisiert bewerten können. Unbezahlte Überstunden? Dreckige Teeküche? Cholerischer Abteilungsleiter? All das und noch mehr erfahren neugierige Bewerber auf Kununu. Was jedoch die wenigsten wissen: Der Arbeitgeber muss sich nicht mit jeder Bewertung abfinden. Denn Meinungsfreiheit bedeutet nicht gleich rechtsleerer Raum.

Der Weg zur Bewertung

Der Anfang ist simpel.  Auf Kununu können Arbeitnehmer Bewertungen abgeben. Wie ist die Arbeitsatmosphäre? Halten die Kollegen zusammen? Wie sieht es mit Gleichberechtigung aus? All diese Fragen und noch mehr werden auf Kununu beantwortet. Die Transparenz hilft Jobsuchenden bei der Wahl ihres Arbeitgebers. Arbeitgeberplattformen möchten für Gerechtigkeit sorgen. Schließlich werden Arbeitnehmer von Unternehmen während der Bewerbungsphase ebenfalls gründlich gescannt. Im besten Fall ändern sich durch eine Kununu-Bewertung die Arbeitsbedingungen. Im schlimmsten Fall kommen Strafverfahren, Verurteilungen zu Geldstrafen und sogar Freiheitsentzug die Bewerter zu.

Arbeitgeber-Bewertungsplattformen haben die Arbeitswelt verändert. Laut einer Studie haben sich 36 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland in diesem Jahr bereits einmal über potentielle Arbeitgeber auf Bewertungsportalen informiert.

How to „Arbeitgeberplattform“

Sie müssen sich bei der Kundgabe ihrer Meinung an die Grenzen des Erlaubten halten. Achten Sie dabei auf arbeitsrechtliche Besonderheiten, die im Arbeitsvertrag festgelegt oder branchenspezifisch sind. Als informierender Arbeitnehmer dürfen sie lediglich wahre Tatsachen veröffentlichen. Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigungen gelten als Straftatbestand.

Grundsätzlich gilt im Internet der Schutz der Anonymität. Das klingt für Sie nach uneingeschränkter Freiheit? Ist es leider nicht. Wenn durch die Bewertung ein Straftatbestand erfüllt wird, kann der Arbeitgeber klagen. Bekommt er Recht, gibt das Portal ihren Namen heraus. Wer offenkundig unwahre Tatsachen über seinen Arbeitgeber veröffentlicht, um diesem wirtschaftlich zu schaden, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Fotos dürfen nur online gestellt werden, wenn keine Kollegen darauf zu sehen sind und der Arbeitgeber das Anfertigen von Fotos erlaubt hat.


Bildmaterial © Pixabay

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